Schutz vor einer Vogelgrippe Infektion
Vogelgrippe Schutz durch Hygiene
Menschen werden in aller Regel nur sehr selten von Vogel-Influenzaviren infiziert. Ein intensiver Kontakt und mangelnde Hygiene mit den infizierten Tieren, deren Ausscheidungen oder kontaminierten Produkten bzw. Materialien erscheint für eine Übertragung erforderlich zu sein. Infektionen konnten insbesondere bei mangelnder Hygiene beobachtet werden.
Das Risiko, sich mit Vogel-Influenzaviren durch erkranktes Geflügel zu infizieren, ist für Menschen sehr gering, sollte aufgrund bisheriger Beobachtungen aber ernst genommen werden. Eine Gefährdung von Beschäftigten ergibt sich mit dem Auftreten von Fällen der Vogelgrippe in Deutschland nach bisherigen Erkenntnissen bei einem direkten Kontakt mit infizierten Tieren und mit dem Erreger verschmutzter Gegenstände wie Werkzeuge, Geräte, Kisten, Futter, Streu, Fahrzeuge oder Kleidung. Deshalb müssen alle vorbeugenden Maßnahmen beachtet werden wie strenge Hygiene, regelmäßige Reinigung und Desinfektion.
Der Wechsel der Kleidung und Schuhe bei Betreten des Stalles. Kontakte zu erkranktem Geflügel sowie zu Menschen, Geräten und Fahrzeugen,
die damit in Berührung gekommen sind, sind zu vermeiden.
Unter der Kategorie Ansteckungsgefahr haben wir Ihnen Utensilien für einen optimalen Schutz zusammen getragen.
Tätigkeiten mit einer derartigen Gefährdung sind insbesondere möglich
* in der Geflügelhaltung
* in der Veterinärmedizin
* bei der Tötung von Geflügel
* bei der Tierkörperbeseitigung
* bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in kontaminierten Bereichen.
Gefährdete Personen müssen Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille sowie dicht anliegenden Mund-Nasen-Schutz, der die Anforderungen einer FFP1-Maske erfüllt, tragen. Soweit eine Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann, ist weitergehender Atemschutz erforderlich.
Fachunterlagen finden Sie im Bereich Service.
Tritt die Vogelgrippe bei einem Wildvogel auf, wird eine Schutzzone errichtet. Dabei handelt es sich um einen Sperrbezirk von 3 Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet von mindestens 10 km Radius um den Fundort. Alle Geflügelbetriebe im Sperrbezirk werden untersucht und müssen Schutzauflagen beachten. Katzen und Hunde dürfen innerhalb der Schutzzone nicht frei
umherlaufen. Darüber hinaus wird für den Sperrbezirk eine befristete Quarantäne verhängt: mindestens 21 Tage lang darf hier grundsätzlich kein Geflügel bzw. Geflügelfleisch ein- oder ausgeführt werden. Ein Verdacht muss durch den Tierarzt sofort dem Amtstierarzt im Landkreis gemeldet werden. Wenn der Verdacht durch den Amtstierarzt bestätigt wird, ist der Hof sofort zu sperren. Proben der Tiere gehen an das Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut) und das Amt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Gleichzeitig werden alle Betriebe ermittelt, die Kontakt zu dem betroffenen Geflügelbetrieb hatten. Bestätigt sich der Verdacht auf Vogelgrippe durch die Untersuchungen am Friedrich-Löffler-Institut, werden alle Tiere des Bestandes getötet. Das gilt auch für Geflügel, das mit dem betroffenen Bestand unmittelbaren Kontakt hatte.
Auch für den privaten Bereich ist die wichtigste Regel: Hygiene
Die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten muss geachtet werden. Da das Virus ausgesprochen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, gelten durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich. Durcherhitzt ist Fleisch, wenn eine Kerntemperatur von mindestens 70° C bei der Erhitzung erreicht wird. Das ist für den Verbraucher daran erkennbar, dass das Fleisch keine rote bzw. rosa Farbe mehr hat und kein roter Fleischsaft austritt.
In Ländern, in denen das Virus H5N1 bei verendeten Wildvögeln
nachgewiesen wurde sollten Menschen den Kontakt zu wildlebenden Vögeln nach Möglichkeit meiden. Das gilt besonders für verendete Tiere.
Das Verbot, Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und
andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte
Jagdtrophäen aus den betroffenen Ländern in die Europäische
Union einzuführen, muss unbedingt beachtet werden.
Bei der Zubereitung von Geflügelfleisch sollten die allgemeinen Hygienevorschriften strikt eingehalten werden:
Geflügelprodukte getrennt von anderen Lebensmitteln zubereiten.
Gerätschaften und Oberflächen nach Gebrauch gründlich reinigen.
Geflügel gründlich durchgaren.
Eier vorsorglich fest kochen.
Verpackungen und Auftauwasser schnell entsorgen.
Hände gründlich reinigen.
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